Dr. Sarah Bieligmeyer

Psychologische Psychotherapeutin                - Zugelassen für alle Kassen-

Therapie

In meiner Praxis biete ich ambulante kognitive Verhaltenstherapie für Kassen- und Privatpatienten, sowie Selbstzahler an.

Ich behandle sowohl Erwachsene, als auch Kinder- und Jugendliche. Außerdem biete ich Gruppentherapie an.


Was ist Verhaltenstherapie?
Die Kognitive Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich begründete und anerkannte Therapieform, die Veränderungen im aktuellen Erleben, Denken und Verhalten erreichen möchte. In der Therapie sollen die - oft unabsichtlich gelernten - Denk- und Verhaltensmuster identifiziert werden, die zur Aufrechterhaltung der bestehenden Probleme führen. Zudem werden gemeinsam auch biographische Erfahrungen erarbeitet, die zum heutigen Erleben beitragen.
Diese alten Muster können aber auch wieder verlernt werden, was durch verschiedene Übungen ausprobiert und in der Therapie vertieft werden kann, so dass ein neues (Er-)Leben möglich wird.

Ein wichtiger Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist die Bereitschaft, auch zwischen den Therapiesitzungen selbst an einer Bewältigung der Probleme zu arbeiten, oft in Form von sogenannten „Hausaufgaben", die gemeinsam vereinbart werden.


Wichtig zu wissen
Die Therapie soll für Sie transparent und nachvollziehbar sein. Daher erarbeiten wir gemeinsam Therapieziele und leiten daraus dann ganz individuell die Inhalte der Therapie ab. Am Ende der Therapie lässt sich so dann überprüfen, ob Ihre Ziele erreicht werden konnten.

Je nach Therapieinhalt wende ich auch neuere Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie an, wie  z.B. achtsamkeitsbasierte Methoden, Entspannungsverfahren, erlebnisaktivierende Methoden (Imaginationen, systemische Familienarbeit mit Hilfe von Aufstellungen) und schematherapeutische Elemente. Zudem nutze ich bei traumatischen Inhalten gerne Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR).


Kosten
Die Therapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Dies wird im Rahmen der Sprechstunde bzw. von probatorischen Sitzungen (s.u.) geklärt.

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse die Kosten dafür dann nicht übernimmt, wenn Sie gleichzeitig stationär im Krankenhaus oder teilstationär in einer Tagesklinik sind! Das gilt auch für den Entlasstag.

Private Kassen: Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Versicherung erstatten lassen, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie mit einschließen. Dies können Sie bei Ihrer Kasse erfragen.

Beihilfe: Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, werden die Kosten von der Beihilfe nach Antragsstellung übernommen.

Selbstzahler: Die Kosten für die Therapie können selbstverständlich auch von Ihnen selbst übernommen werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).


Mögliche Problembereiche für eine Psychotherapie
Die folgende Auflistung von Symptomen oder Krankheitsbildern soll eine Orientierungshilfe bieten:

  • Depressionen, Burnout
  • Ängste (Panikstörung/Phobien)
  • Schlafstörungen
  • Probleme im sexuellen Bereich
  • Zwang (Zwangsgedanken, Zwangsimpulse, Zwangshandlungen)
  • Persönlichkeitsstörungen und zwischenmenschliche Probleme
  • Trauer, Verlust, Scheidung, Tod
  • Psychische Belastung aufgrund von einschneidenden Erlebnissen oder eines Traumas
  • Berufliche Veränderungssituationen und berufliche Schwierigkeiten, sowie Mobbing
  • Suchtverhalten
  • Essstörungen


Terminvereinbarung
Ich bin unter der oben angegebenen Telefonnummer sowie Zeiten persönlich zur Terminvereinbarung zu erreichen. Ich vereinbare ausschließlich Termine per Telefon, nicht per E-Mail.

Gerne können Sie schon vorab das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und mir zukommen lassen.

Ablauf
Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie können Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) Ihr Anliegen schildern und wir erarbeiten gemeinsam, ob eine ambulante Therapie hilfreich wäre oder ob alternative Hilfsmöglichkeiten ausreichen können.

Danach können bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese Termine dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ausführlichen Diagnostik und einem ersten Überblick über die bestehenden Probleme. In dieser Zeit soll überprüft werden, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können und dient zum Planen der eigentlichen Therapie.

Für die Sprechstunden und die probatorischen Termine müssen gesetzlich Versicherte ihre Chipkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht nötig. Erst dann muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf Probetermine. Da die Bedingungen jedoch variieren, empfiehlt es sich, auch hier vorab bei der Krankenkasse nachzufragen.

Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden wöchentlich zu einem festen Zeitpunkt statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden. Eine bewilligte Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden.


Notfall
Bitte beachten Sie, dass in meiner Praxis nur ambulante Therapien stattfinden. In akuten Krisensituationen finden Sie schnelle Hilfe an den nachfolgenden Adressen:

  • Rettungsdienst: 112
  • Ärztlicher Notfalldienst
    (Mo-Fr 18:00 - 8:00 Uhr, Wochenende und Feiertage)
    Tel.: 116117
    Sie werden an den diensthabenden niedergelassenen Arzt (für Erwachsene UND Kinder) vermittelt.
  • Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen
    Tel.: 07721 93-0
    (Verbindet Sie mit der Notaufnahme)
  • Klinikum Tuttlingen
    Tel.: 07461-97-1972 Zentrale Notaufnahme in Tuttlingen
  • Vinzenz von Paul Hospital Rottweil (Psychiatrie)
    Schwenninger Str. 55
    78628 Rottweil
    Tel.:  0741 241-0